W603 2249115-2—BVwG Entscheidung
22. Dezember 2025
…im Zeitpunkt des Einbringens dieser Eingabe/Beschwerde eine die Beschwerdeerhebung tragende Bevollmächtigung der Bescheidadressaten für den im Vollmachtsnamen einschreitenden Verein bestanden hätte (vgl. VwGH 14.11.2024, Ro 2022/22/0004) und gegenüber der Behörde gemäß § 10 Abs. 1 AVG („Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen“…