Ra 2022/16/0099 3 – Vwgh Rechtssatz
Der VfGH hat bereits wiederholt die Bemessung der Gerichtsgebühren nach dem Streitwert sowie deren Höhe als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (vgl. VfGH 1.3.2007, B 301/06, VfSlg. 18.070, mwN).
…Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte – auch mangels Beantragung der Beschwerdeführerin – gemäß § 24 Abs. 1 VwGVG entfallen (vgl. dazu auch VwGH 16.02.2023, Ra 2022/16/0099, wonach die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Verfahren zur Vorschreibung und Einbringung von Gerichtsgebühren nicht erforderlich ist). Der entscheidungsrelevante Sachverhalt ist hier geklärt. 3.3. Zu…
…VwGVG iVm § 68 AVG abzuweisen. 3.4. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 24 Abs. 1 VwGVG entfallen (vgl. dazu auch VwGH 16.02.2023, Ra 2022/16/0099, wonach die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Verfahren zur Vorschreibung und Einbringung von Gerichtsgebühren nicht erforderlich ist). Der entscheidungsrelevante Sachverhalt ist hier geklärt. 3.5. Zu…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG aufwirft (vgl zB VwGH 19.5.2022, Ra 2022/16/0007 , mwN). Es ist daher gemäß § 25a Abs 1 VwGG spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 17. Februar 2026…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG aufwirft (vgl zB VwGH 19.5.2022, Ra 2022/16/0007 , mwN). Es ist daher gemäß § 25a Abs 1 VwGG spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 2. Februar 2026…
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