JudikaturVwGH

Ra 2022/15/0099 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2024

Die Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 steht einer Zuordnung des Wirtschaftsgutes zum Unternehmen nicht entgegen. Hat der Steuerpflichtige von der Möglichkeit, gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 bloß einen räumlichen Teil des Gebäudes dem Unternehmen zuzuordnen, nicht Gebrauch gemacht, ergibt sich die Zuordnung des Gesamtgebäudes bereits aus § 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994.