JudikaturVwGH

Ro 2022/15/0030 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2024

Von der Rückgängigmachung ist die Rücklieferung zu unterscheiden. Bei letzterer wird der Gegenstand der ursprünglichen Lieferung in einem zweiten Vorgang mit selbständigem wirtschaftlichen Gehalt, ohne inneren Zusammenhang zur ursprünglichen Lieferung dem Lieferanten rückübertragen.

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