W612 2296212-1—BVwG Entscheidung
15. Oktober 2024
…jener heranzuziehen ist, dessen Staatsangehörigkeit der Asylwerber besitzt (vgl. dazu aus der Rechtsprechung etwa VwGH 3.5.2016, Ra 2016/18/0062 bis 0064, mwN). (VwGH 29.11.2022, Ra 2022/14/0247) Für die Prüfung eines Asylantrages ist demzufolge die Ermittlung des Herkunftsstaates von grundlegender Bedeutung und ist dabei grundsätzlich auf die Staatsangehörigkeit abzustellen. Dies gilt auch…