JudikaturVwGH

Ra 2022/13/0120 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2023

Bei Vorliegen einer Beschwerde gegen einen Wiederaufnahmebescheid und gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid widerspricht es dem Gesetz, die Beschwerde gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Beschwerde gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen (vgl. VwGH 11.12.2019, Ra 2019/13/0091, mwN). Eine derartige Vorgangsweise würde die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Sachbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belasten (vgl. VwGH 22.11.2012, 2012/15/0193).

Rückverweise