Ra 2022/13/0116 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf durchaus berücksichtigt werden, wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist (vgl. VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132).