Rückverweise
Auch die Nutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bewirkt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis (vgl. z.B. VwGH 29.10.2003, 2000/13/0028).
…einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), ist für den dadurch bewirkten Vorteil aus dem Dienstverhältnis (siehe dazu z.B. VwGH 29.10.03, 2000/13/0028 ; 16.1.23, Ra 2022/13/0104 ) gemäß § 4 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung , BGBl. II Nr. 416/2001 , idF BGBl. II Nr. 467/2004 (anzuwenden bis 28. März 2014), ein monatlicher…
…für den VwGH beachtliche Rechtsquellen. Sämtliche Richtlinien bzw. Erlässe der Finanzverwaltung begründen damit auch keine Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen (vgl. hiezu bloß VwGH 16.01.2023, Ra 2022/13/0104 ). Im Übrigen ist hinsichtlich dieser Rz 259a der Lohnsteuerrichtlinien anzumerken, dass auch nach Auffassung der Finanzverwaltung der Gesamtbetrag (jeweiliges Pendlerpauschale und tatsächliche Fahrtkosten für die…
…Innendienst gilt ein Büro als Arbeitsstätte; dies auch etwa dann, wenn die Betriebsstätte lediglich zu Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten oder Dienstbesprechungen aufgesucht wird (zB VwGH 16.1.23, Ra 2022/13/0104). Im gegenständlichen Beschwerdefall ist eine Arbeitsstätte der Bf mit ihrer Wohnung ident und sie benützt das arbeitgebereigene Kfz für Fahrten von dieser häuslichen Arbeitsstätte zu…
…wirksamen Überwachung keine Rede sein. Fehlt es an einem diesbezüglichen Vorbringen, liegt jedenfalls kein bloß minderer Grad des Versehens vor (vgl. VwGH 22.10.2024, Ra 2024/13/0104, sowie VwGH 29.5.2018, Ra 2018/15/0023, mwN). 24 Der Verwaltungsgerichtshof hat zudem zu einer dem Revisionsfall vergleichbaren Konstellation ausgesprochen, dass die Ursache…
…vor, wenn die Rechtslage eindeutig ist, und zwar selbst dann, wenn dazu noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergangen ist (vgl. etwa VwGH 5.9.2022, Ra 2022/13/0012, mwN). Das ist hier der Fall: 14 Nach der seit der Stammfassung des GGG (BGBl. Nr. 501/1984) unveränderten Bestimmung des §…
…erter Aspekte die Verhandlungspflicht nur dann aus, wenn damit die tragenden verwaltungsbehördlichen Erwägungen nicht bloß unwesentlich ergänzt werden (vgl. VwGH 26.07.2022, Ra 2022/20/0146, mwN). Wie dargelegt, wurde den Argumenten im angefochtenen Bescheid nicht substantiiert entgegengetreten und es wurde auch in der Beschwerde kein konkretes Vorbringen hinsichtlich eines potentiell asylrelevanten Sachverhal…