Rückverweise
Die Behauptung beruflicher Überlastung reicht nicht hin, um einen Wiedereinsetzungsantrag zu begründen (vgl. z.B. VwGH 28.6.2001, 2001/11/0175; 16.11.2011, 2011/08/0358; 21.1.2020, Ra 2019/14/0604). Gleiches gilt für sonstige (außergewöhnliche) Belastungen, etwa durch Studium, Wohnungssuche, Arbeitssuche oder familiäre Probleme (vgl. z.B. VwGH 25.9.1991, 91/16/0046; 25.1.1995, 94/12/0354).