JudikaturVwGH

Ra 2022/10/0195 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2023

Der Hilfeempfänger hat in dem Jahr (auf das sich das Einkommensteuerguthaben bezieht [hier: im Jahr 2021]) über einen Pensionsanspruch (gegen die Pensionsversicherungsanstalt) verfügt. Dieser Pensionsanspruch ist - seit der "Verpflegung" in einem Heim auf Kosten des Trägers der Sozialhilfe (hier: seit dem 22.7.2021) - im Wege der Legalzession nach § 324 Abs. 3 ASVG (im dort genannten Umfang) auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen. Diese Legalzession umfasst - da es dafür eines besonders normierten Forderungsübergangs in den Steuergesetzen nicht bedarf - auch das die Pensionsansprüche betreffende Steuerguthaben (im Umfang des § 324 Abs. 3 ASVG; vgl. OGH 19.9.2019, 2 Ob 128/19s; 28.5.2019, 2 Ob 161/18t; 28.5.2019, 2 Ob 72/19f).

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