JudikaturVwGH

Ra 2022/09/0096 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Das nachträgliche Erkennen, dass im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren Verfahrensmängel vorgelegen sind, kann nicht zur (absoluten) Nichtigkeit und zur Durchbrechung der eingetretenen Rechtskraft der Schuldsprüche führen (VwGH 5.12.2023, Ra 2023/09/0144).

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