Ra 2022/09/0096 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das nachträgliche Erkennen, dass im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren Verfahrensmängel vorgelegen sind, kann nicht zur (absoluten) Nichtigkeit und zur Durchbrechung der eingetretenen Rechtskraft der Schuldsprüche führen (VwGH 5.12.2023, Ra 2023/09/0144).