Rückverweise
Der arbeitslosen Person müssen nicht bereits bei Zuweisung bzw. Einladung zu einem Vorstellungsgespräch alle Einzelheiten betreffend die Beschäftigung bekannt sein (vgl. zB VwGH 24.7.2013, 2011/08/0209; VwGH 25.9.2024, Ra 2024/08/0085, mwN). Ohne Zuweisung eines - wenn auch noch nicht in allen Details bekannten - konkreten Dienstverhältnisses, kommt eine Vereitelung iSd. § 10 Abs. 1 Z 1 AlVG jedoch nicht in Betracht.