JudikaturVwGH

Ra 2022/08/0085 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 2022

Es obliegt einem Dienstgeber bzw. einem Vertreter einer juristischen Person - insbesondere dem Geschäftsführer einer GmbH - ein wirksames Kontrollsystem einzurichten, wenn er die selbstverantwortliche Besorgung einzelner Angelegenheiten wie die An- und Abmeldung von Dienstnehmern anderen Personen - etwa Angestellten oder einem Steuerberater - überlässt. Dabei hat er im Fall eines Verstoßes gegen die Verwaltungsvorschriften dieses System, das eine wirksame begleitende Kontrolle sicherstellen muss, im Einzelnen darzutun. Legt er ein derartiges (hinreichendes) Kontrollsystem nicht dar, so ist von einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen (vgl. etwa VwGH 12.10.2017, Ra 2015/08/0082; 13.9.2017, Ra 2017/08/0076; jeweils mwN).

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