Ra 2022/06/0340 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dem behaupteten Fehlen von hg. Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Erteilung einer Baubewilligung trotz Überschreitens der zulässigen Höchstanzahl der Stellplätze, kommt schon deshalb keine Relevanz zu, weil dem Revisionswerber insofern kein Nachbarrecht zusteht (vgl. § 33 Tir BauO 2018).