JudikaturVwGH

Ra 2022/06/0262 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Immobilienrecht
29. April 2025

Dem angefochtenen Bescheid liegt die Auffassung zu Grunde, der von den Mietern anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages an den Beschuldigten (im Wege der Hausverwaltung bzw. an den von dieser mit dem Mietvertragsabschluss beauftragten Makler) bezahlte und als Baukostenanteil titulierte Betrag sei eine verbotene Leistung im Sinne des § 27 Abs. 1 Z. 1 MRG. Da sowohl der in § 27 Abs. 3 MRG normierte Rückforderungsanspruch des Mieters als auch die in § 27 Abs. 5 leg. cit. statuierte Strafbarkeit des (auch potenziellen) Zahlungsempfängers an das Vorliegen einer nach Abs. 1 dieser Bestimmung unzulässigen Vereinbarung über Leistungen eines Mieters an den Vermieter ohne gleichwertige Gegenleistung anknüpft, können die in der Rechtsprechung des OGH zu § 27 Abs. 3 MRG entwickelten Grundsätze zum "Ablöseverbot" des § 27 Abs. 1 Z. 1 MRG zur Beurteilung der gegenständlichen Zahlung herangezogen werden.

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