JudikaturVwGH

Ra 2022/05/0023 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2022

Nichtstattgebung - baurechtliche Angelegenheit - Ein möglicher Verfahrensaufwand durch im Nachhinein eventuell frustriert gesetzte behördliche Handlungen stellt hier keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der vom Amtsrevisionswerber zu vertretenden öffentlichen Interessen dar.

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