Ra 2022/05/0023 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nichtstattgebung - baurechtliche Angelegenheit - Ein möglicher Verfahrensaufwand durch im Nachhinein eventuell frustriert gesetzte behördliche Handlungen stellt hier keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der vom Amtsrevisionswerber zu vertretenden öffentlichen Interessen dar.