JudikaturVwGH

Ro 2022/04/0004 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen (vgl. VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).

Rückverweise