Ro 2022/04/0004 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen (vgl. VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).