Ra 2022/03/0283 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Erfordernis einer Gleiseindeckung besteht unabhängig von der Sicherungsart und damit für alle Eisenbahnkreuzungen. Von der iSd § 48 Abs. 2 bis 3 EisenbahnG 1957 vorzunehmenden Kostenaufteilung erfasst sind nach § 49 Abs. 2 EisenbahnG 1957 aber nur die Maßnahmen zur Umsetzung der konkret festgelegten Sicherung.