Ra 2025/02/0139—VwGH Entscheidung
11. Dezember 2025
…dass die verfahrensgegenständlichen Tiere Schäden aufgewiesen sowie Schmerzen gefühlt hätten. Überdies sei das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen (Hinweis auf VwGH 22.8.2022, Ra 2022/02/0130), indem es davon ausgegangen sei, dass eine eiternde Wunde nicht als Ausdruck einer Leidenssituation ausreiche. 8 Die Revision erweist sich mit diesem Vorbringen als zulässig…