Ra 2022/01/0342 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Aufgreifen der Rechtswidrigkeit der Unzuständigkeit der Behörde durch das VwG setzt ein zulässiges Rechtsmittel an dieses voraus (vgl. VwGH 24.6.2021, Ro 2021/09/0004, Rn. 27, mwN).