JudikaturVwGH

Ra 2021/22/0186 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2022

Der Umstand, dass die Obsorge der Kinder mit Zustimmung der Mutter auf die mütterlichen Großeltern übertragen worden ist, entbindet das Verwaltungsgericht nicht davon, bei seiner Entscheidung das Kindeswohl zu berücksichtigen.

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