JudikaturVwGH

Ra 2021/21/0280 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2023

Im Gesetz (vgl. § 10 Abs. 3 AsylG 2005 und § 52 Abs. 3 FrPolG 2005) ist vorgesehen, dass in einem individuellen Fall beliebig viele und nebeneinanderstehende durchsetzbare Rückkehrentscheidungen ergehen können (vgl. die Rsp des VwGH zu § 59 Abs. 5 FrPolG 2005, der zufolge nur bei Vorliegen einer mit einem Einreiseverbot verbundenen rechtskräftigen Rückkehrentscheidung, die als Titel für eine Abschiebung herangezogen werden kann, "ausnahmsweise" die Erlassung einer wiederholten - unter dem Blickwinkel der beabsichtigten Außerlandesbringung entbehrlichen - Rückkehrentscheidung zu unterbleiben hat, VwGH 16.12.2015, Ro 2015/21/0037).

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