JudikaturVwGH

Ra 2021/20/0469 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2023

Soweit der Revisionswerber im Zusammenhang mit der Beurteilung seiner Straftaten auf das herabgesetzte Strafmaß (§ 5 Z 4 JGG) verweist, ist dem zu entgegnen, dass für die Einordnung von Jugendstraftaten als "Verbrechen" oder "Vergehen" nach § 5 Z 7 JGG nicht die geänderten, sondern die allgemeinen gesetzlichen Strafdrohungen maßgebend sind.

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