JudikaturVwGH

Ra 2021/15/0069 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2022

Beiträge für eine PKW-Katastrophenschadenversicherung und eine Haushaltskatastrophenschadenversicherung stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil diesen Kosten das Element der Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) fehlt (vgl. VwGH 30.5.2001, 96/13/0052). Nichts Anderes kann für die Kaskoversicherung eines Kraftfahrzeuges gelten, die beim Neukauf eines Kraftfahrzeuges zwar üblich aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. An der Zwangsläufigkeit der Versicherung fehlt es selbst dann, wenn im Schadensfall eine außergewöhnliche Belastung vorliegen würde.

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