JudikaturVwGH

Ro 2021/15/0013 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2022

Bei der (klassischen) Vermögensverwaltung, die Finanzinstitute für einen Kunden - auf dessen Risiko - durchführen, bleibt der Kunde uneingeschränkt wirtschaftlicher Eigentümer des Kapitals und Zurechnungssubjekt der Kapitaleinkünfte.

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