Rückverweise
Aufgabe des BFG im Aussetzungsverfahren ist es, anhand des Beschwerdevorbringens die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu beurteilen und allenfalls dazu erforderliche (ergänzende) Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. VwGH 31.1.2018, Ro 2016/15/0020; 16.5.2002, 2000/13/0100, mwN).