JudikaturVwGH

Ra 2021/14/0105 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 2023

Die vom VwG angeführte Begründung, wonach das Beschwerdeverfahren als Mehrparteienverfahren mit einem erhöhten Aufwand verbunden sei, rechtfertigt im Allgemeinen nicht eine Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 VwGVG 2014 (vgl. VwGH 10.8.2018, Ra 2018/20/0314, mwN).

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