JudikaturVwGH

Ra 2021/12/0058 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2022

Es besteht weder ein subjektives Recht auf Versetzung noch ein solches auf meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung, selbst wenn eine Versetzung etwa aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers geboten wäre (vgl. VwGH 6.10.2020, Ra 2020/12/0004).

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