Ra 2021/12/0031 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein Anspruch auf Versorgungsgenuss der überlebenden Ehefrau ist gemäß § 19 Abs. 1 PG 1965 danach zu beurteilent, ob am Sterbetag ihres früheren Ehemannes ein Unterhaltsanspruch der überlebenden Ehefrau auf Grund des Scheidungsvergleiches bestand oder nicht.