Rückverweise
Wurde durch die Strafverfügung eine die Verfolgungsverjährung nach § 31 VStG unterbrechende Verfolgungshandlung nach § 32 Abs. 2 VStG gesetzt und dem Beschuldigten ein ausreichend konkreter Tatvorwurf gemacht, hat das VwG, wenn der Spruch des behördlichen Strafbescheids unvollständig ist, diesen in seinem Ausspruch zu ergänzen (vgl. VwGH 11.9.2019, Ra 2019/02/0094; VwGH 25.4.2019, Ra 2018/09/0069; 1.8.2018, Ra 2018/09/0085; 20.3.2018, Ra 2017/03/0092).