I403 2310946-1—BVwG Entscheidung
10. Juni 2025
…den Geschäftsführer deshalb trifft, weil er seine gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung von Beiträgen schuldhaft verletzt hat, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt (vgl. etwa VwGH 25.10.2022, Ra 2021/08/0038, mwN). Eine solche Pflichtverletzung kann u.a. darin liegen, dass der Geschäftsführer die fälligen Beiträge (ohne rechtliche Grundlage) insoweit schlechter behandelt als sonstige Gesellschaftsschulden, als…