In Fällen, in denen im Zuge einer Bewerbung zunächst unklar ist, ob die Bedingungen der angebotenen Beschäftigung mit dem Gesetz oder dem anzuwendenden Kollektivvertrag im Einklang stehen, ist die arbeitssuchende Person verhalten, sich durch entsprechende Rückfragen beim potentiellen Dienstgeber Klarheit zu verschaffen (vgl. VwGH 11.6.2014, 2013/08/0084, mwN).
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