Steht eine Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinn des § 10 Abs. 1 Z 1 AlVG 1977 durch das Verhalten einer arbeitssuchenden Person bei einem Vorstellungsgespräch in Frage, sind präzise und in einem einwandfreien Verfahren getroffene Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches erforderlich (vgl. VwGH 16.11.2005, 2003/08/0116, mwN).
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