Ra 2021/05/0214 2 – Vwgh Rechtssatz
Der VwGH hat zum Anwendungsbereich der Wr BauO 1883 bereits, unter anderem unter Bezugnahme auf § 34 Abs. 1 leg. cit., ausgesprochen, dass auch damals jedes Gebäude für sich standfest zu sein hatte (vgl. VwGH 14.10.2005, 2004/05/0294).
…in Verbindung mit der behaupteten Verletzung eines aus einer materiell rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden kann (vgl. etwa VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0214 bis 0220, jeweils mwN). 11 Somit verbleibt als tauglicher Revisionspunkt das relevierte Recht auf „Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes zur Grundgrenze beim gegenständlichen Bauvorhaben…
…Wird der Revisionspunkt, wie hier, unmissverständlich angeführt, so ist er auch einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Revision nicht zugänglich (vgl. VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0214, mwN). 8 Bei der behaupteten Verletzung im „Recht auf Begründung der Entscheidung“ und auf „Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes“ handelt es sich…
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