Ro 2021/05/0014 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Unter § 4 Abs. 2 Wr UmweltinformationsG 2001 fallende Umweltinformationen sind jedenfalls frei zugänglich; für eine Interessenabwägung nach § 6 Abs. 2 Z 5 und Abs. 4 Wr UmweltinformationsG 2001 bleibt kein Raum.