Ra 2021/04/0211 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die personelle Ausstattung eines Bieters betrifft dessen technische Leistungsfähigkeit (vgl. VwGH 18.5.2005, 2004/04/0094; bzw. Art. 58 Abs. 4 erster Satz der Richtlinie 2014/24/EU, wonach im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit die öffentlichen Auftraggeber Anforderungen stellen können, die die personellen Ressourcen der Wirtschaftsteilnehmer sicherstellen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können).