14 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die ersatzlose Aufhebung eines Zurückweisungsbescheides verpflichtet die Behörde zu einer meritorischen Entscheidung über den verfahrenseinleitenden Antrag, welche dem VwG im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen den zurückweisenden Bescheid verwehrt ist (vgl. etwa VwGH 28.4.2022, Ra 2020/12/0073, mwN), was entsprechend auch für den VwGH im Rahmen einer Entscheidung "in der Sache" nach § 42 Abs. 4 VwGG gilt.