Ra 2021/02/0251 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Stattgebung - Verweigerung der Akteneinsicht in einem Verfahren nach § 70 Abs. 2 BWG - Der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses drohende Nachteil - nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten - könnte im Fall des Erfolgs der Revision nicht rückgängig gemacht werden (vgl. dazu VwGH 30.1.2020, Ra 2020/02/0001, mwN), weshalb die gemäß § 30 Abs. 2 VwGG gebotene Interessenabwägung zugunsten der revisionswerbenden Partei ausfällt.