JudikaturVwGH

Ra 2021/01/0214 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2021

Die im Zuge der Auflösung der Versammlung auf § 34b VStG gestützte Identitätsfeststellung ist lediglich eine Modalität der Auflösung der Versammlung und daher nicht selbstständig zu überprüfen (vgl. zur Modalität einer Maßnahme etwa VwGH 14.12.2018, Ro 2018/01/0017).

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