JudikaturVwGH

Ra 2021/01/0214 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2021

Fragen des Eingriffs in den Kernbereich der Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinsfreiheit sind gemäß Art. 133 Abs. 5 B-VG von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen, auch wenn diese Fragen im Wege einer Amtsrevision an den VwGH herangetragen wurden.

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