Ra 2020/22/0257 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Hat das VwG seiner Entscheidung ohnehin die eigenen Angaben des Fremden und die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände zugrunde gelegt, ist in diesem Fall die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks im Rahmen einer Verhandlung nicht (zwingend) erforderlich (vgl. VwGH 21.1.2021, Ra 2017/22/0020).