Ra 2020/21/0310 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dass die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages vom VwG nicht mit Erkenntnis, sondern gemäß § 33 Abs. Abs. 4 dritter Satz VwGVG 2014 mit Beschluss vorzunehmen gewesen wäre, verletzt den Revisionswerber nicht in Rechten.