W146 2311822-1—BVwG Entscheidung
15. Mai 2025
…für eine jederzeit von Amts wegen vorzunehmende Korrektur eines Schreib- oder Rechenfehlers einer auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit sowie Offenkundigkeit bedurft (siehe etwa VwGH 03.12.2020, Ra 2020/19/0275). Ein Versehen ist klar erkennbar, wenn die Personen, für die der Bescheid (hier: das Erkenntnis) bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, und die…