JudikaturVwGH

Ra 2020/18/0500 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2021

Eine Verfolgung von Homosexuellen kann nach der Rechtsprechung des VwGH, die wiederum auf Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union Bezug nimmt, Asyl rechtfertigen. Von einem Asylwerber kann nicht erwartet werden, seine Homosexualität im Herkunftsstaat geheim zu halten, um eine Verfolgung zu vermeiden (vgl. etwa VwGH 16.11.2016, Ra 2015/18/0295, VwGH 25.6.2020, Ra 2019/18/0444, jeweils unter Hinweis auf EuGH 7.11.2013, Rechtssachen X, Y und Z, C-199/12 bis C-201/12).

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