JudikaturVwGH

Ra 2020/15/0104 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2023

Für eine Aliquotierung der Vergnügungssteuer innerhalb eines Kalendermonats ergibt sich aus der eindeutigen Rechtslage nach dem Tir VergnügungssteuerG 2017 keine gesetzliche Grundlage.

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