Ra 2024/21/0118—VwGH Entscheidung
22. August 2025
…eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand liegen, sofern die Unkenntnis nicht auf einem Verschulden beruht, welches den minderen Grad des Versehens übersteigt (VwGH 29.5.2024, Ra 2023/19/0214, Rn. 17, mwN). 14 Gemäß § 33 Abs. 1 VwGVG ist, wenn eine Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis so dadurch…