JudikaturVwGH

Ra 2020/13/0096 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Nach der Rechtsprechung des VwGH zu § 207 Abs. 2 BAO gilt für die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen wurden, der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und damit ein anderes Beweismaß als im Finanzstrafverfahren (vgl. VwGH 17.12.2021, Ra 2019/13/0038).

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