G228/2021—VfGH Entscheidung
16. März 2022
… 1988 von sogenannten Abgangsentschädigungen zu unterscheiden, die nicht unter §67 Abs6 EStG 1988 fallen (vgl VwGH 15.9.2011, 2007/15/0231; 19.4.2018, Ra 2017/15/0073; BFG 18.12.2020, RV/7103093/2020). Danach sind Entschädigungen, die einem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Zustimmung zur sofortigen oder vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugesagt werden, nicht vom Abzugsverbot erfasst (vgl…