JudikaturVwGH

Ra 2020/08/0128 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2023

Eine Anwendung des Bemessungsgrundlagenschutzes nach § 21 Abs. 8 AlVG 1977 auf das Weiterbildungsgeld wäre zweckfremd, weil es sich beim Weiterbildungsgeld um eine Leistung während eines aufrechten Beschäftigungsverhältnisses handelt, sodass es keines Anreizes bedarf, eine (niedriger als die vorherige entlohnte) Beschäftigung aufzunehmen (vgl. VwGH 28.3.2012, 2009/08/0214).

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