JudikaturVwGH

Ra 2020/08/0047 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2020

Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde (VwGH 11.7.2014, 2012/17/0176, mwN).

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